Antrag Haupt- und Finanzausschuss - Globaler Minderaufwand

Die Verwaltung wird beauftragt eine Erhöhung der Position 549995 (globaler Minderaufwand) auf das nach §75 Abs. 2 GO NRW mögliche Maximum von 1% der Summe der ordentlichen Aufwendungen (dies entspricht 5.535.489,00 Euro aus dem ersten Entwurf des Haushalts für 2023. Die Summe ist abschließend anzupassen.).