Anfrage Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch

Im Schulgesetz NRW steht: § 42 (6) Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen. Jede Schule erstellt ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch. Es bedarf der Zustimmung der Schulkonferenz.

Daher stellen wir folgende Fragen:

1. An welchen Schulen in der Stadt Paderborn ist ein solches Schutzkonzept schon erstellt worden?

2. An welchen Schulen in der Stadt Paderborn ist ein solches Schutzkonzept noch in Arbeit?