Anfrage Haupt- und Finanzausschuss Allgemeinverfügung zum Gebrauch von Silvesterfeuerwerk

Wir bitten um die Beantwortung folgender Frage:

Warum ist im Zusammenhang mit dem Silvester Feuerwerk keine Allgemeinverfügung durch den Bürgermeister erlassen worden, die den Gebrauch von Feuerwerkskörpern hinsichtlich der öffentlichen Zeit einschränkt?

Begründung:

Die aktuelle Gesetzgebung nach §23 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz sieht vor:
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

In einigen Gemeinden ist das Zünden von Feuerwerkskörpern nur zwischen 18 Uhr abends und 6 Uhr morgens erlaubt. (anbei Informationsblatt Polizei- Beratung für Bürgerinnen und Bürger).

Verschiedene Städte in Deutschland schränken die Nutzung von Feuerwerk nach der Verordnung deutlich enger ein, um die damit einhergehenden Gefahren zu minimieren. Grundsätzlich haben wir größtes Verständnis dafür, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern teilweise am frühen Abend des 31.Dezembers bei Familien mit Kindern angepasst an die zu Bettgehzeit der Kinder erfolgt. Auch haben wir großes Verständnis dafür, dass Menschen anderer Kulturkreise eventuell zum selben Zeitpunkt wie in ihrem Heimatland den Neujahrswechsel begegnen wollen. Grundsätzlich geht aber von dem Abbrennen pyrotechnischer Körper eine deutliche Gefahr von Verletzungen und Bränden aus. Insbesondere in stark bewohnten Gebieten führt das Feuerwerk zu einer erheblichen Belastung für Kinder, ältere Menschen und Haustiere, die oft unter dem Lärm und den damit verbundenen Stresssymptomen leiden. Zumal erwartet man am Abend des 01. Januars das Zünden von Feuerwerkskörpern nicht unbedingt mehr.

An anderer Stelle reagiert die Stadt Paderborn beispielsweise in Bezug auf die Tuning Szene sehr rigide mit Allgemeinverfügungen, wo auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung als Begründung angeführt wird. Hierbei ist bis jetzt von keiner Allgemeinverfügung Gebrauch gemacht worden. Deshalb sehen wir es gerade im Vergleich kritisch und würden gerne wissen, warum eine solche Umsetzung bisher nicht erfolgt ist und ob denn für das kommende Jahr Einschränkungen geplant sind.