Antrag Aufsichtsrat - Beauftragung externer Stellen mit der Aufarbeitung der öffentlich diskutierten Anschuldigungen 

Der Aufsichtsratsvorsitzende wird beauftragt eine externe Stelle (bspw. Rechtsanwaltskanzlei, Notariat, Compliance Beauftragte) mit der Aufarbeitung der öffentlich diskutierten Anschuldigungen zu beauftragen.