
Antrag Aufsichtsrat - Beauftragung externer Stellen mit der Aufarbeitung der öffentlich diskutierten Anschuldigungen
Der Aufsichtsratsvorsitzende wird beauftragt eine externe Stelle (bspw. Rechtsanwaltskanzlei, Notariat, Compliance Beauftragte) mit der Aufarbeitung der öffentlich diskutierten Anschuldigungen zu beauftragen.